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Versicherungslexikon Krankentagegeld

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lxsxl
65
2 years agoSteemit3 min read

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Hallo deutsche Community,

nun geht es also los mit dem Versicherungslexikon. Aus der Vielzahl der Themen habe ich als ersten Beitrag das Krankentagegeld ausgesucht, auch weil es oft völlig vergessen wird und im Fall der Fälle böse Komplikationen monetärer Art verursachen kann.
Zu den Grundlagen. Jeder Mensch in Deutschland ist krankenversichert. So zumindest das Gesetz. Es gibt zwar noch immer einige die keine Krankenversicherung haben, aus welchen Gründen auch immer aber früher oder später fällt dies auf und zieht empfindliche Strafen nach sich.

Wer privat versichert ist, kennt vermutlich das Thema Krankentagegeld bereits.
Als Angestellter der über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und sich daraufhin privat versichert hat, hat man Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber im Krankheitsfall. Nach Ablauf dieser 6 Wochen ist man selbst verantwortlich dafür, dass weiter Geld rein kommt und muss bei seiner privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld abgeschlossen haben, das dann sozusagen das Gehalt übernimmt, bis man wieder gesund ist.

Der Selbständige privat Versicherte hat diese 6 Wochen Lohnfortzahlung nicht. Es liegt nun in seinem Ermessen, wie lange er von Rücklagen zehren kann wann er das Krankentagegeld beginnen lässt. Dies geht ab dem ersten Krankheitstag ( viel zu teuer ) und dann in Wochenabschnitten bis zum Beispiel erst nach einem halben Jahr ( kostet dann nur noch extrem wenig ). Pflicht ist ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung nicht. Wer also denkt, niemals schwer zu erkranken und gerne Beitrag sparen möchte, kann es auch weglassen. Dies erweist sich aber nicht selten als fataler Fehler und ich würde immer zum Abschluss des Krankentagegeldes raten.

Nun kommen wir zu den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten.

Auch hier gibt es den Selbständigen, der sich freiwillig in der GKV versichert hat. Nun kann er auch hier wählen, ob er Krankentagegeld versichern möchte oder nicht. Entscheidet er sich dafür, kann er dies entweder als Zusatz zur GKV abschließen oder separat bei einem privaten Krankenversicherer alleine versichern.

Zu guter Letzt haben wir noch die größte Gruppe mit den abhängig Beschäftigten die unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und somit in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig versichert sind. Diese haben als Angestellte 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Weiterzahlung des Einkommens. Allerdings nur 80% davon! Wer also länger als 6 Wochen krank ist, muss sich auf Gehaltseinbußen einstellen und das ist nicht schön und kann zusätzlich zur Krankheit auch noch finanzielle Sorgen bereiten. Hier kann man Abhilfe schaffen, indem man die fehlenden 20% des Einkommens bei einem privaten Krankenversicherer absichert. Das kostet je nach Eintrittsalter und Höhe des Bruttogehaltes mehr oder weniger. Los gehts so ab 2 € Monatsbeitrag, kann aber für ältere Semester mit hohem Einkommen auch gerne über 30 € monatlich hinaus gehen. Ob man sich nun hiergegen versichern muss oder es lieber sein lässt ist wie immer Ansichtssache und persönliche Risikoneigung. Natürlich haben auch die finanziell zur Verfügung stehenden Mittel Einfluss darauf ob man sich hier absichern möchte oder nicht. Zumindest gibt es aber Möglichkeiten, die jedem offen stehen.

So nun hoffe ich, dass jeder seine eigene Situation wiederfinden konnte und jeder etwas für sich mitnehmen konnte. Seid gespannt auch den nächsten Teil des Versicherungslexikons. Spannend oder?🙄😂

Viele Grüße und bis bald hier beim Versicherungslexikon
Euer
Al

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